Textatelier
BLOG vom: 31.01.2015

Einkauf in der EU. Wie man dem starken CHF Kraft entzieht

Autor: Walter Hess, Publizist (Textatelier.com), Biberstein AG/CH
 
 
Mit einem starken Schweizerfranken (CHF) in einem ausländischen Land mit einer butterzarten Währung umherzureisen und einzukaufen, ist eine Schonung des Portemonnaie-Inhalts. Wir Schweizer erleben solche Glücksgefühle im Moment gerade bei Touren im Euroraum, nachdem unsere Schweizerische Nationalbank NSB den Irrsinn der Frankenschwächung zur aussichtslosen Stützung und Stärkung des schwachen Euros, ein Relikt aus Philipp Hildebrands Wirken, endlich aufgegeben hat.
 
Der Einkaufstourismus floriert jetzt intensiver denn je und schadet natürlich dem einheimischen Detailhandel – und der Heimat. Schon 2014, als das CHF/EUR-Verhältnis für uns Tellensöhne noch weniger günstig war, ging unseren Schweizer Läden ein Umsatz von 10 Mrd. CHF durch den Einkaufstourismus verloren. Und dieses Jahr 2015 wird der exportierte Betrag nach dem Euro-Zerfall noch deutlich höher ausfallen. Was sich auf der Kleinkram-Ebene von Windeln, grünen Erbsen in Büchsen, vorgekochten Linsen, Konfitüre und Wäscheklammern abspielt, müsste aller Logik zufolge sein Pendant ebenfalls auf der Stufe des Grosshandels finden und hier zu Milliardengewinnen beziehungsweise -einsparungen führen. Wobei selbstredend die Gewinne und Verluste je nach dem Verhältnis von Ein- und Ausfuhren ungleich verteilt sind. Zu den Verlierern gehört die Tourismusbranche, die mit ihren Seilbahnen, Schneekanonen, Hotels und dem Berghüttenzauber nicht einfach in ein Billigland auswandern und fette Gewinne kassieren kann, aber doch bei ihren Einkäufen von ausländischen Waren von der Frankenstärke profitieren können müsste.
 
Wie ich bereits im Blog vom 19.01.2015 anmerkte, beliefen sich 2013 die EU-Einfuhren in die Schweiz auf 118 Milliarden Franken und die Ausfuhren in den EU-Raum bloss auf 93 Milliarden Franken. Mit jeder Euro-Schwächung und/oder Franken-Stärkung wird der Gewinn (bzw. das Sparpotenzial) für uns Schweizer höher. Und dennoch gilt die Schweiz als Hochpreis-Insel der Unglückseligen, als ein Land, deren Preise mit einem „Schweiz-Zuschlag“ daherkommen, der einen das Fürchten lehrt. Dazu erlaube ich mir dazu schon die Frage, was denn da eigentlich abgeht. Man sage mir, wo die Abzocker sind.
 
Der Hochpreisinsel an den Kragen
Dieselbe Frage ist offenbar auch anderweitig aufgetaucht, so etwa beim freisinnigen Ausserrhödler Ständerat Hans Altherr, der in Bern eine parlamentarische Initiative gegen „überhöhte Importpreise“ lanciert hat. Die Wirtschaftskommission der Kleinen Kammer WAK stimmte ihr mit 8:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Das heisst allerdings nicht, dass deshalb sogleich etwas passiert, weil das nur der erste Schritt zu einem parlamentarischen Ritual war, welches gut und gern ein Jahr alt werden kann.
 
Schneller reagierten einige Grossverteiler und auch Spezialgeschäfte, die unverzüglich nach dem SNB-Rückzieher aus einer ausweglosen Lage Abschläge von bis zu 30 % auf Lebensmittel vorgenommen und weitere Reduktionen auf importierte Produkte in Aussicht gestellt haben, um dem Einkaufstourismus das Bein zu stellen.
 
Die Bremser an der Verkaufsfront
Angesichts der Wucherpreise, die für ausländische Erzeugnisse wie z. B. Zeitschriften, wie sie in der Schweiz bezahlt werden müssen, hat mich eine Stellungnahme des Direktors des Schweizerischen Gewerbeverbands, Hans-Ulrich Bigler, bis ins Mark erschüttert. Er gab von sich, ob der Kampf gegen zu hohe Importpreise zu etwas führen werde, sei gar nicht so sicher... Schliesslich könne niemand ausländische Unternehmen zwingen, ihre Produkte in die Schweiz zu verkaufen. „Es droht sogar die Gefahr der Marktabschottung, also dass ausländische Lieferanten den Markt Schweiz nicht mehr beliefern“, fügte er bei.
 
Das ist meines Erachtens ein offensichtlicher, blühender Blödsinn; denn zweifellos gibt es in allen Sektoren hinreichend ausländische Anbieter, die den CH-Markt mit Handkuss beliefern werden. Hat der Gewerbeverband denn kein Interesse an kundenfreundlicheren Preisen? Ist er ein Profiteur der Hochpreisinsel? Ich habe mich in diesem Zusammenhang an die Zeit rund um den 2. Weltkrieg erinnert, als gewerbliche Kartelle dafür sorgten, dass das Gros der Leute, die nur durch ein rigoroses Sparen über die Runden kamen, darunter auch meine Eltern, abgeknöpft wurden, dass Gott erbarm. Das Auftauchen der fahrbaren Migros-Läden wurde als Rettung in der Not empfunden. Das angestammte Gewerbe kriminalisierte die Migros-Kunden und ebenso den kämpferischen Gottlieb Duttweiler (Dutti); der Verkauf aus den mobilen Lastwagenläden wurde deshalb an wenig einsehbare Orte verlegt. Markenfirmen belieferten die Migros nicht, worauf diese eigene Fabriken baute und zur zusätzlich erstarkten Konkurrenz wurde. Das heutige Gewerbe wird gut daran tun, zu verhindern, dass man an jene Zeiten erinnert wird und dass durch eine Preishochhaltepolitik nach Vorkriegsmuster die Kunden ins Ausland vertrieben und ausländische Kunden von Einkäufen in der Schweiz abgehalten werden.
 
Das Gesagte kann praktisch 1:1 auf den Schweizerischen Markenartikelverband Promarca übertragen werden, welcher laut seiner Webseite www.promarca.ch die Interessen von rund 100 Markenartikelunternehmen im Konsumgüterbereich in der Schweiz vertritt“. Im SRF-„Kassensturz“ vom 27.01.2015 sagte die Direktorin dieses Verbands, Anastasia Li-Treyer, mit Bezug auf hohen Beschaffungskosten und die Hochpreise in der Schweiz, sie sehe „kaum Probleme“; „Währungsdifferenzen werden selbstverständlich weitergegeben. Das ist die Haltung des Verbandes, aber auch der Mitglieder. Man darf nicht vergessen, dass ein grosser Teil der Kosten in Franken anfallen.“ Somit wurde beruhigend Nichtssagendes verbreitet. Offenbar ist es in Ordnung, wenn etwa Coca Cola im Ausland rund 30 % günstiger als in der Schweiz an die Wiederverkäufer abgegeben wird. Doch ist dieses Gesöff nur eines von unzähligen Beispielen, bei denen die reiche Schweiz nach Strich und Faden ausgenommen wird.
 
Recherchen vom „Kassensturz“ haben ergeben, dass beispielsweise die Nivea Vital Tagescrème im EDK in Konstanz D umgerechnet 6.74 Franken kostet. Schweizer Detailhändler müssen dafür im Einkauf 8.96 Franken bezahlen, mehr als Endkunden in Deutschland. Konsumenten in der Schweiz müssen anschliessen besonders tief in die Tasche greifen: 17.80 Franken, 264 % des Ladenpreises in Deutschland.
 
Und noch weitere „Kassensturz“-Beispiele: Für das Haarfärbemittel Schoko Braun von Schwarzkopf bezahlt man im Drogerie-Markt Konstanz umgerechnet 4.50 Franken. Der Einstandspreis für einen Schweizer Detailhändler ist 5.79, und Konsumenten in der Schweiz zahlen 12.10 Franken an der Kasse. Das sind 169 %Prozent mehr. Dasselbe gilt für die Reinigungsmilch von L' Oréal, Age perfect. Der Preis im Drogerie-Markt in Konstanz ist 3.49 Franken, der Einstandspreis für Schweizer Detailhändler beträgt 5.06 Franken, der Preis für Konsumenten in der Schweiz: 10.30 Franken. Das sind 195 % mehr, ziemlich genau das Dreifache des Deutschland-Preises..
 
Zu diesen kriminellen Wucherpreisen, eine Version von Diebstahl, kommt es in der Schweiz also aus 2 Gründen: Die Anbieter im Euroraum bestehlen die Schweiz mit hohen Preisen und betreiben eine Art „Gebietsschutz“, was bedeutet, dass jemandem zugesichert wird, in einer bestimmten Region keine Konkurrenz in einem bestimmten Geschäftsbereich befürchten zu müssen, eine klare Einschränkung der Wettbewerbsfreiheit also. Und dann kommt vielerorts der unglaubliche Margenwucher im einheimischen Detailverkauf hinzu. Deshalb erscheinen dem Gewerbeverband und der Promarca die Bemühungen für anständige Verkaufspreise in der Schweiz als unerwünscht. Dafür werden sie in der nächsten Zeit ihren Preis zu bezahlen haben; so etwas kann im Zeichen ausgebauter Handelsfreiheiten nicht mehr hingenommen werden.
 
Diese Angelegenheit hat Tradition: Als der Franken im Sommer 2011 letztmals gleich viel wert wie der Euro war, schlug den Markenartikel-Herstellern eine Empörungswelle entgegen: Sie würden Währungsgewinne einsacken, lautete der Vorwurf. Lehren blieben aus.
 
Gereizte Hoteliers
Die Hotellerie, vom starken Franken beinahe erschlagen, wäre auf günstigere Einkaufsmöglichkeiten angewiesen. Der Präsident von Hotelsuisse und Inhaber des „Schweizerhofs“ auf der Lenzerheide GR, Andreas Züllig, sagte am SRF-Fernsehen, in der Hotellerie seien die Sparmöglichkeiten ausgereizt. Damit diese Branche gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenz ennet der nahen Grenze hätte, müsste er gleich günstig einkaufen können. Züllig, gereizt: „Wir könnten hier ohne grosse Anstrengungen relativ viel Geld sparen und dadurch wettbewerbsfähiger werden.“ Unternehmer und die Wettbewerbskommission müssen gegen ausländische Firmen vorgehen können, die sie zwingen, ihre Produkte teurer in der Schweiz einzukaufen.
 
Die Kartellseuche
In die gleiche Richtung, tiefere Verkaufspreise zu verhindern, zielen die Kartelle ab, die in der Schweiz offenbar nicht auszurotten sind. Der Preisüberwacher Stefan Meierhans sagte dieser Tage in den Medien: „Wir bezahlen immer noch einen ,Schweiz-Zuschlag’.“ Meierhans forderte deshalb einen neuen Anlauf für eine Verschärfung des Kartellrechts: „Wenn die Verkäufer wissen, dass sie sich nicht alles erlauben können, wird sich die Situation entspannen.“ Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Kartelle im Prinzip seit 1995 gesetzlich verboten sind. Wären.
 
Ein neues Kartellgesetz hätte die sogenannten Schweiz-Zuschläge verhindern sollen. Doch die gesamte Gesetzesrevision scheiterte letztes Jahr 2014 im eidgenössischen Parlament; es ist klar, dass Gewerbeverband und Detailhandel dagegen lobbyiert hatten, um den Wettbewerb zu schwächen und die Hochpreisinsel unbeschädigt zu erhalten. In einem Kartell schliessen sich Anbieter zusammen. Sie sprechen sich bezüglich der Preise, Mengen usw. ab, um so den Wettbewerb auszuschalten. Beispiele für solche Preisabsprachen waren in der Schweiz das Bierkartell (das es auch in Deutschland gab), das bis 1992 bestand, oder die Buchpreisbindung, mit denen die lesefreudigen Kunden zum Einkauf im Ausland oder zum Übersiedeln auf Internetangebote gezwungen wurden.
 
Vorschriften-Unsinn
Zur Hochpreisinsel leisten auch als Schutzwälle angelegte Vorschriften ihren Beitrag. So verhindern die Abschottung der Schweiz durch Zölle, Handelshemmnisse und Parallelimport-Verbote, dass ohne weiteres im günstigeren Ausland eingekauft werden kann. Zölle sind vor allem im Interesse der Landwirtschaft bedeutend; sie sind bei Fleischprodukten besonders hoch. Diese nimmt man allerdings gern hin, weil die Tierhaltung in der Schweiz wesentlich anständiger als in ausländischen Massenbetrieben ist. Das bezeugt auch, dass die Landwirtschaft durch die Erfüllung höchster Qualitätsansprüche bewirken kann, dass ihre teureren Erzeugnisse ihren Absatz finden. Händler dürfen so zwar Fleisch aus dem Ausland in die Schweiz importieren, jedoch lohnt es sich auf Grund der hohen Zölle nicht, und zudem ist es schwierig, ausländisches Fleisch in der Schweiz abzusetzen.
 
Eine gewisse Verbesserung für die Konsumenten sollte das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip bringen, dessen Name mich an einen süssen Sirup erinnert. Sein Prinzip läuft darauf hinaus, dass aus einem EU-Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftsgemäss hergestellt wurden, überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Einschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen zulässig.
 
Was es mit dem Cassis auf sich hat
Das Cassis de Dijon-Prinzip gehört zu den Eckpfeilern des EU-Binnenmarktes und fusst auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 1979 zurück. Damals hatte die deutsche Bundesmonopolverwaltung für Branntweine den Import eines französischen Johannisbeer-Likörs (Cassis aus Dijon) untersagt, weil er punkto Alkoholgehalt nicht den deutschen Vorschriften entsprach. Es kam zum Rechtsstreit, den die Importeure am Ende gewannen. Der EuGH hielt fest, dass die Beschränkung des freien Warenverkehrs nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sei, etwa zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zum Schutz der Konsumenten oder wenn ein allgemeines öffentliches Interesse besteht. Diese Bedingung sei beim Alkoholgehalt für Liköre aber nicht erfüllt, weshalb das Produkt in Deutschland ohne Schikanen zugelassen werden müsse.
 
2006 machte Bundesrätin Doris Leuthard den Vorschlag, diese Lösung auch für in die Schweiz importierte EU-Waren anzuwenden. Dadurch würden im EU-Raum zugelassene Produkte automatisch auch in der Schweiz zugelassen und somit Handelshemmnisse abgebaut. Damit sollte das Preisniveau in der Schweiz gesenkt werden. Irgendwie verlor sich der Cassissirup allerdings im Sand. Das Prinzip erfüllte die Erwartungen nicht, insbesondere im Lebensmittelbereich.
 
Offenbar war es dem übrigen Handel auch ohne Versüssung recht wohl. Auch wenn die Bewilligungspflicht für bereits zuverlässig überprüfte Produkte höchstens unter Arbeitsbeschaffung abgebucht werden kann.
 
Zum Glück waren Aldi und Lidl angekommen, die den Detailhandel zu mehr Anstand bei den Preisen zwangen, und lehrten, dass es auch mit vereinfachten Verkaufsstrukturen geht. Wohlverstanden: Ich betreibe hier keine Kampagne für möglichst tiefe Preise. Auf vielen ausländischen Plantagen von Italien bis Afrika herrschen Sklavereizustände. Die Land-(Wander-)arbeiter und auch die Leute, die sich auf Fischkuttern abmühen müssen, werden geschunden, beschissen und vergiftet. Wenn er diesen armen Menschen zugute käme, wäre mir jeder Preisaufschlag recht, ja willkommen. Hier geht es nur um überrissene Margen, um Geschäftemachereien mit faulen, hinterlistigen Tricks.
 
Der kleine Markt
Oft wird wegen all der Beengungen auch von einem schwachen Wettbewerb in der Schweiz gesprochen, weil der Markt zu klein sei, und dazu gehören natürlich auch die beengenden Vorschriften. Es kann vorkommen, dass Gemeinden und Kantone unterschiedliche Vorschriften und Bewilligungspflichten erlassen, die wirklich schwer zu rechtfertigen sind. Dadurch wird der Markt noch stärker portioniert. Um diesem Problem entgegen zu wirken, wurde 1995 das Binnenmarktgesetz erlassen, das kommunale und kantonale Regelungen einschränkt. Gemäss diesem Gesetz muss beispielsweise der Kanton SG ein Kaminfegerdiplom aus dem Kanton ZH grundsätzlich anerkennen und kann den Kanton nicht mehr von fremden (ausserkantonalen) Kaminfegern abschotten.
 
Häufig müssen beispielsweise spezielle Etikettierungs- oder Sicherheitsvorschriften beachtet werden. So verbietet die Schweiz einzelne Stoffe in Waschmitteln oder Babynahrung, welche in der EU zugelassen werden, was selbstverständlich seine guten Gründe haben kann. Gerechtfertigte Schutzmassnahmen darf man sich etwas kosten lassen.
 
Von der Frankenstärke müssen alle profitieren
Man mag aus alledem ersehen, dass es in der Schweiz kein einfaches Unterfangen ist, zu anständigen Preisen zu gelangen, auf dass die gebeutelten Kunden nicht länger über den Ladentisch gezogen werden können. Doch die Abkoppelung des CHF vom Euro hat Bewegung in den Handelsstarrsinn gebracht. Behörden und Händler haben nun die Aufgabe, zu bestimmen, ob das Konsumentenvolk in der Schweiz oder im nahen Ausland einkaufen soll.
 
Die Lage ist dramatisch genug, um über den Cassissirup aus Dijon zum reinen, unverfälschten Wein emporzusteigen und die Frankenstärke als Stärkungsmittel unverwüstet zu geniessen statt wie Vollidioten deren beste Eigenschaften zu ersticken oder in dubiosen schwarzen Löchern verschwinden zu lassen.
 
 
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