Textatelier
BLOG vom: 28.01.2014

Mein Wille geschehe: Vorsorge und Betreuungsverfügung

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Westdeutschland
 
Das Leben ist nicht nur lebensgefährlich. Wenn man nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder ähnlichen Vorfällen ein Pflegefall wird, ins Koma fällt und sich um seine Angelegenheiten nicht mehr kümmern kann, bleibt man zwar am Leben, ist aber nicht mehr Herr oder Frau der Dinge.
 
Und da bewahrheitet sich, dass es nicht nur für Eichhörnchen sinnvoll ist, vorzusorgen. Es kann natürlich sein, dass man niemandem traut. Wenn nähere Verwandte nicht mehr leben oder nicht griffbereit sind?
 
„Onkel und Tanten, ja das sind Verwandte, die man am liebsten nur von hinten sieht“, heisst es in einem Operettenschlager. Und am Karneval singen die Leute: „Wir versaufen unser ,Oma ihr klein’ Häuschen!“ Manche meinen das wörtlich!
 
In solchen Fällen übergibt man im Erleidensfall seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheit doch lieber dem Betreuungsgericht. Das bestimmt einen Betreuer und guckt ihm bei seinem Tun auf die Finger. Denn es gilt „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“
 
So eine ganz fremde Person soll sich um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern? Gibt es nicht doch eine oder zwei Personen, denen ich mein Vertrauen schenken kann?
 
In den meisten Fällen gibt es sie. Und wenn man der einen Person nicht ganz über den Weg traut, kann man ja noch eine weitere dazu nehmen. Dem einen traut man mehr, dem anderen auch, aber weniger. Sie erhalten die Betreuungsverfügung.
 
Soweit es geht, können die persönlichen Angelegenheiten schon einmal schriftlich fixiert werden. Dafür gibt es die Patientenverfügung. Da bestimme ich ganz klar, dass ich in bestimmten Fällen keine lebensverlängernden Massnahmen mehr haben will, keine Maschinenmedizin, wenn diese doch nur quälend ist und nicht zur Gesundung führt. Und dass ich meine Organe im Todesfall spende, kann ich auch gleich mit hineinschreiben. Oder dass ich nicht will, dass man an meinem Körper etwas amputiert. Operationen mit einem hohen Risiko? Ohne mich, da lasst mich in Ruhe aus dem Leben scheiden!
 
Der oder die Bevollmächtigte bekommt aber noch genug zu tun. Er oder sie erhält die Vollmacht über meine vermögensrechtlichen Angelegenheiten, das Bestimmungsrecht über mein Bankkonto, Verträge zu kündigen, wenn ich doch ins Heim muss, Leistungen bei der Krankenkasse beantragen, Schadenersatz fordern. Nur wer mein Häuschen bekommt, das bestimme ich in einem Testament!
 
Und damit das alles auch hieb- und stichfest wird: Sicher gehen, dass alles korrekt formuliert ist, Unterschriften notariell beglaubigen lassen, die Reihenfolge der Bevollmächtigten festlegen! Und nicht vergessen, die Patientenverfügung alle 2 Jahre daraufhin überprüfen, ob ich das noch will, was ich damals gesagt habe!
 
Und dann lasse ich es ganz offiziell ins Vorsorgeregister eintragen! Und wenn mir einer, dem ich eine Vollmacht erteilt habe, bei vollem Verstand quer kommt und mich ausnehmen will? Widerrufen kann ich immer, dann kann er mich kennen lernen!
 
Dann singe ich aus vollem Hause: „Ich weiss was, ich weiss was, ich weiss, was ich will…“ und sagte überzeugt: „Mein Wille geschehe!“
 
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