Textatelier
BLOG vom: 11.03.2010

Die Alpensegler, die einen Tierschutzanwalt vermisst haben

Autorin: Lislott Pfaff, Schriftstellerin, Liestal BL/CH
 
Die in der Schweiz lebenden Tiere erhalten vorerst leider keine Tieranwälte. 70,5 % der Bevölkerung haben am 07.03.2010 die entsprechende Volksinitiative des Tierschutz-Verbandes abgelehnt. Kein einziger Kanton nahm das Begehren an. Die Befürworter pochen nun auf einen griffigeren Vollzug der bestehenden Tierschutzgesetzgebung. Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative in den Städten. Im Kanton Basel-Stadt lag der Ja-Anteil mit 44 % am höchsten. In allen anderen Kantonen ‒ selbst in Zürich, wo es einen Tieranwalt gibt, der eine anerkannt gute Arbeit leistet ‒ nahmen weniger als 40 % der Stimmenden die Initiative an. Am deutlichsten wurde sie in ländlichen Gebieten verworfen. Damit bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollen oder nicht. Hätten Volk und Stände die Initiative angenommen, wären die Kantone verpflichtet gewesen, eine solche Stelle zu schaffen.
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Sie betrachte das Abstimmungsergebnis zur Tieranwalt-Initiaitve als Votum des Vertrauens ins starke Schweizer Tierschutzgesetz, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard blauäugig vor den Medien. Eine bequeme Begründung, die beweist, wie wenig die „classe politique“ von der Realität auf dem Gebiet des Tierschutzes weiss oder wissen will. Denn in allen Kantonen gibt es im Gesetzesvollzug Probleme.
 
Ein Beispiel aus dem Kanton Solothurn soll diese Missstände illustrieren: 36 im Nest gefangenen, jungen Alpenseglern (geschützte Vogelart) wurden ohne Betäubung mittels Einschnitt unter den Flügeln Tabletten des Stresshormons Kortikosteron implantiert. Der Eingriff wurde ohne Betäubung sowie ohne Verabreichung von Schmerzmitteln vorgenommen. Der zuständige Forscher begründete den Versuch gegenüber dem kantonalen Veterinäramt Solothurn (KVA) damit, dass er die Auswirkung von Stress auf die Immunreaktion der Jungvögel und auf ihre Parasitenresistenz untersuchen wolle. Der Versuch war vom KVA bewilligt worden, und das Bundesamt für Veterinärwesen reichte keinen Rekurs gegen diese Bewilligung ein. Die vom Tierschutzgesetz (Art. 18) vorgeschriebene Begutachtung des Gesuchs durch die kantonale Tierversuchskommission fand nicht statt.
 
Der Schweizerische Nationalfonds unterstützte das Projekt für die Periode vom 01.09.2005 bis 31.08.2007 mit 61 000 CHF. Das Resultat dieses absurden Experiments, das mit der Erkrankung (eitrige Lungenentzündung) und mit dem frühen Tod der malträtierten Vögel endete: Die mit Stresshormonen behandelten, geschwächten Vögel wurden von den Parasiten gemieden. Diese befielen eher Jungvögel, die ihnen gesunde Blutreserven lieferten. Das Versuchsziel wurde also gänzlich verfehlt, während die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden: Es fand keine Überwachung des Versuchs durch die Kontrollbehörde statt (Art. 18), und die Vorschrift, für bewilligungspflichtige Versuche das unermessliche Mass nicht zu überschreiten (Art. 13), wurde nicht befolgt. Eine Strafanzeige gegen den Forscher wegen Tierquälerei wurde vom KVA als Kontrollbehörde sowie von der Vogelwarte Sempach angefochten. Die Schweizer Liga gegen Vivisektion (SLgV), die sich als einzige Tierschutz-Organisation gegen das Experiment engagierte, hat zwar auf eigene Kosten einen Anwalt zugezogen, der jedoch – anders als in der heute gültigen „menschlichen“ Praxis – vor Gericht keine Stimme als Verteidiger der Tiere hat.
 
Das Beispiel dieses anstandslos bewilligten grausamen Tierversuchs ohne Sinn und Zweck ist nur die Spitze des Eisbergs – Tierschutzorganisationen könnten davon ein Liedlein singen. Die Opfer dieser Missstände, die Tiere, können sich dazu nicht äussern, und die Stimme, die für sie hätte reden sollen, wurde ihnen nun vom Volk verweigert. Was sind wir doch für ein humanitäres Land!
 
Quelle: Schweizer Liga gegen Vivisektion
 
Der Tierschutz beider Basel will keine eigene Initiative lancieren
Obwohl der Kanton Basel-Stadt bei der Abstimmung zur Tieranwalt-Initiative den Spitzenwert von 44,3 % Ja-Stimmen erzielte, will die Geschäftsleiterin des Vereins „Tierschutz beider Basel“, Beatrice Kirn, von einer kantonalen Initiative nichts wissen. Dies, obwohl sich der Verein teure Gerichtsverfahren sparen könnte, wenn an seiner Stelle ein Tierschutzanwalt für eine striktere Durchsetzung des Gesetzes sorgen würde.
 
Quelle: Basellandschaftliche Zeitung 09.03.2010
 
Dies zeigt wieder einmal deutlich, wie kleinmütig gewisse Organisationen, welche die Bezeichnung „Tierschutz“ in ihrem Namen tragen, sich gegenüber den Rechten der Tiere verhalten. In den 80er-Jahren erhielt dieser Verein von der ehemaligen Basler „Chemischen“ Ciba-Geigy 1 000 000 CHF Franken für den Bau eines neuen Tierheims. Ein solches Heim wurde bis heute nicht erbaut und wird wohl auch nie erbaut werden. Wohin ist die grosse Summe gekommen? Ist sie etwa in Verwaltungs- und Lohnkosten des Vereins versickert? Ich frage ja nur…
 
Hinweis auf das vorangegangene Blog zum Tierschutzanwalt
17.02.2010: Abstimmung: Missachtung von Tier- und Menschenrechten
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